- Anderdepot
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Anderdepot[-poː\], besondere Form der Wertpapierverwahrung (Depot).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Anderdepot — Effekten, die der Bank von Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Treuhandelsgesellschaften für ihre Klienten eingeliefert werden; im Verkehr zwischen Banken entspricht dem A. das „Depot B“, das Wertpapiere oder Sammeldepotanteile… … Lexikon der Economics
Fremddepot — ⇡ Anderdepot … Lexikon der Economics
Drittverwahrung — 1. Begriff: ⇡ Wertpapierverwahrung für einen anderen Verwahrer (Zwischenverwahrer), d.h. der Verwahrer vertraut die Papiere unter seinem Namen einem anderen (Drittverwahrer) zur Verwahrung an. Der Zwischenverwahrer haftet für eigenes Verschulden… … Lexikon der Economics
Eigendepot — 1. Im Verkehr der Banken untereinander der Bestand an Wertpapieren oder Sammeldepotanteilen, über den der Zwischenverwahrer nach § 13 DepotG oder durch Übereignung (§ 15 DepotG) bzw. Verpfändung zu verfügen berechtigt ist. Die auf E. (Depot A)… … Lexikon der Economics
Treuhänderdepot — ⇡ Depots von Effekten, die nicht den Hinterlegern, sondern dritten Personen gehören. Vgl. auch ⇡ Anderdepot … Lexikon der Economics